Lösungen für Immobilienmakler
Wir bieten Ihnen einen Service "rund um die Vermessung" damit Ihre Grundstücke schnell verkauft werden.
- Teilungsentwürfe
- Teilungsskizzen
- Visualisierungen
- Variantenuntersuchungen und Bebaubarmachung von Grundstücken
- photorealistische Darstellungen vom Grundstück
- "Ihr Bauprojekt im Internet"
| mein Tipp: kennzeichnen Sie die Grundgrenzen der zu verkaufenden Grundstücke in der Natur. Der Käufer sieht auf einen Blick, was er kauft und fühlt sich bestens betreut (ein Auto wird ja auch in gewaschenem Zustand zum Verkauf angeboten). |
"Die Katze im Sack"
Um den Grundstückseigentümern einen verbindlichen Nachweis über die Grundgrenzen zu bieten, hat der Gesetzgeber im Jahr 1968 den Grenzkataster eingeführt. Für alle im Grenzkataster eingetragenen Grundstücke sind der Grenzverlauf und die Grundstücksfläche verbindlich. Die Grundstücksfläche stimmt in diesem Fall mit der tatsächlichen Fläche in der Natur überein. Derzeit sind ca. 12% der Grundstücke im Grenzkataster eingetragen. Bei allen anderen Grundstücken können Differenzen zwischen dem Flächenausmaß laut Grundbuch und dem tatsächlichen Flächenausmaß bestehen. Diese Differenzen können teils erheblich sein. Vor allem beim Grundstückskauf spielt das eine große Rolle, da der Kaufpreis oft vom Flächenausmaß abgeleitet wird. Es empfiehlt sich daher, sich vor dem Grundstückskauf darüber zu informieren.
Rechtlich verbindliche Grundgrenzen sind sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ein großer Vorteil. Schließlich soll ja nicht die „Katze im Sack“ gekauft werden.