Bauansuchen, Baubewilligung
In vielen Fällen benötigt der Planer zuerst einen Lage- und Höhenplan, in dem die Grundgrenzen, die Geländehöhen und der vorhandene Bestand am Grundstück dokumentiert sind. Dann kann er mit der Planung beginnen. Für die Einreichung wird dann der Lageplan nach §31 Tiroler Bauordnung benötigt (TBO-Plan), in dem die geplante Baumaßnahme sowie die sich ergebenden Grenzabstände dokumentiert sind.
Bei Baubeginn benötigt dann die Baufirma ein Schnurgerüst, also die Festlegung der Lage des Fundamentes (Bodenplatte) am Grundstück.
Gerne übernehmen wir diese Vermessungsarbeiten für Ihr privates oder gewerbliches Wohnbauprojekt. Nach einer Besichtigung klären wir den zeitlichen Ablauf mit Ihnen ab und erstellen dann gerne ein Angebot für die anfallenden Vermessungsleistungen.
... was ist erforderlich für die Einreichung
Lage- und Höhenvermessung
Lageplan gemäß §31 Tiroler Bauordnung
Absteckung für die Bauverhandlung