Eine Immobilie mit unvermessenen Grenzen
Eine Immobilie mit unvermessenen oder unverhandelten Grenzen, geht das ?
Im Zuge von Planungsarbeiten oder auch bei der Gartengestaltung wird sich bei unvermessenen Grundgrenzen rasch herausstellen, dass es mit dem Grenzverlauf hapert und es somit womöglich doch keine "Premiumimmobilie" ist. Manchmal ist es auch einfach nur schade, nicht zu wissen, bis wo das Grundstück geht.
Um den Grundstückseigentümern einen verbindlichen Nachweis über die Grundgrenzen zu bieten, hat der Gesetzgeber im Jahr 1968 den Grenzkataster eingeführt. Für alle im Grenzkataster eingetragenen Grundstücke sind der Grenzverlauf und die Grundstücksfläche verbindlich geregelt. Die Grundstücksfläche stimmt in diesem Fall mit der tatsächlichen Fläche in der Natur überein. Derzeit sind ca. 12% der Grundstücke im Grenzkataster eingetragen. Bei allen anderen Grundstücken können Differenzen zwischen dem Flächenausmaß laut Grundbuch und dem tatsächlichen Flächenausmaß bestehen. Diese Differenzen können teils erheblich sein. Vor allem beim Grundstückskauf spielt das eine große Rolle, da der Kaufpreis oft vom Flächenausmaß abgeleitet wird.
Wir bieten Ihnen Beratung "rund um die Vermessung" sowie sämtliche Unterlagen, die für den Verkauf benötigt werden.