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Grundstücksteilung

Ablauf einer Grundteilung

Sie wollen Ihr Grundstück teilen oder parzellieren, wir bieten Ihnen dazu Folgendes an:

Bestandsaufnahme
In einer ersten Bestandsaufnahme werden vorhandene Grenzzeichen aufgemessen und die vorhandenen Pläne erhoben. Gegebenenfalls sind lokal vorliegende Vermessungspläne ins Landessystem zu transformieren.

Grenzbegehung
In einer Grenzbegehung werden die Grundgrenzen dann gemeinsam mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke endgültig fixiert. Verloren gegangene Grenzzeichen werden wiederhergestellt und neu gesetzte Grenzzeichen eingemessen. Es ist wichtig, dass die Eigentümer auch persönlich anwesend sind.

Ergibt sich, daß die Darstellung des Grenzverlaufes eines Grundstückes in der Katastralmappe mit dem seit der letzten Vermessung unverändert gebliebenen Grenzverlauf dieses Grundstückes in der Natur nicht übereinstimmt, so ist zusätzlich ein Bestandsplan nach 52 (5) VermG auszufertigen und ans Vermessungsamt zu übermitteln.

Teilungsentwurf
Nun kann aufgrund der Vorarbeiten ein Teilungsentwurf / eine Planskizze erstellt werden. Dieser Teilungsentwurf kann dann verwendet werden, um Fragen der Flächenwidmung, Flächengröße, Zufahrt, Servitute, etc. mit den Beteiligten und Behörden vorab zu klären. Der Teilungsentwurf ist auch mit der Baubehörde zu besprechen.

Antrag Vermessungsamt nach §39 VermG
Der Grundteilungsplan wird gezeichnet, einreichfertig gemacht und der Antrag auf Bescheinigung nach §39 Vermessungsgesetz beim zuständigen Vermessungsamt gestellt. Die Bescheinigung wird vom zuständigen Vermessungsamt innerhalb von ca. 6 Wochen ausgestellt.

Einholen der nötigen Bewilligungen
Mit dem bescheinigten Vermessungsplan werden dann alle benötigten Bewilligungen eingeholt. In Tirol ist dies unter anderem die Grundteilungsbewilligung nach 13 Tiroler Bauordnung (eine Bewilligung der Baubehörde). Weiters können Bewilligungen nach dem Forstgesetz erforderlich sein, manchmal ist ein Bebauungsplan zu erstellen, etc. Je nach Art und Umfang der Vermessung, der Flächenwidmung, der Lage des Grundstückes, usw. sind unterschiedliche Bewilligungen einzuholen.

Vertragserstellung und Eintrag ins Grundbuch
Der Kaufvertrag/Tauschvertrag wird beim Rechtsanwalt oder Notar unterschrieben und an das Grundbuchsgericht zur Verbücherung weitergeleitet.

Anmerkung: Im Einzelfall kann auch eine etwas andere Vorgangsweise zielführend sein. Gerne informieren wir Sie über Preis und Kosten.

Worauf sollte man besonders achten ?

Rechtssicherheit
Durch die Eintragung der Grundgrenzen im Grenzkataster entsteht Rechtssicherheit. Die erstellten Pläne und Urkunden sind öffentlich ersichtlich. Eine Ersitzung von Grundstücksteilen ist ausgeschlossen.

Friede mit den Nachbarn
Grenzstreitigkeiten ziehen sich oft über Generationen und entstehen oft aus Kleinigkeiten. Wenn Einvernehmen zwischen den Nachbarn über die gemeinsame Grundgrenze erzielt wurde, ist das für eine gute Nachbarschaft oft von entscheidender Bedeutung. Eine gut überlegte Grenzziehung beugt Nachbarschaftsstreit vor und macht sich in vielen Fällen im Nachhinein bezahlt.

Gerechte Regelung für Generationen
Um eine gerechte Regelung für Generationen zu finden, bedarf es einer sorgfältigen Überlegung. Oft wird erst in der Natur ersichtlich, um was es wirklich geht. Daher ist eine dauerhafte Vermarkung der Grenzpunkte in der Natur vorgeschrieben. Diese sichert das Eigentum. Das Aufmessen der gesetzten Grenzpunkte garantiert, daß die Grenzpunkte jederzeit wiederhergestellt werden können. Das ist wichtig, wenn die Grenzpunkte z.B durch Bautätigkeit verloren gehen.

Wohnqualität
Grundgrenzen haben im Falle eines Neubaues großen Einfluss auf Form, Ausrichtung, Besonnung und die Wohnqualität des späteren Gebäudes. Sie beeinflussen die gesamte Planung maßgeblich. Daher macht es Sinn, sich frühzeitig Gedanken über seine Grundgrenzen zu machen und im Zweifelsfall hier etwas mehr Zeit, Geld und Gedankenarbeit zu investieren.

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