05332 23113  Peter Anichstraße 21, 6300 Wörgl

Leistungübersicht für Lagepläne gemäß §31 TBO

  • 1. Grundlagenermittlung

    • Erhebung des Baugrundstücks: Vermessung des Grundstücks und der benachbarten Grundstücke.
    • Topographische Bestandsaufnahme: Feststellung der geographischen Lage, Geländeverhältnisse und bestehenden baulichen Anlagen.
    • Erfassung von Eintragungen im Grundbuch: Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und rechtlichen Grundlagen (z.B. Belastungen, Baulasten).
    • Bestimmung der Baunutzungszone: Abgleich mit dem Flächenwidmungsplan und eventuelle Vorschriften der Bauleitplanung.

  • 2. Planung des Lageplans

    • Anordnung des Bauwerks: Darstellung des geplanten Bauwerks (z.B. Gebäude, Zuwegungen, Stellplätze, Außenanlagen).
    • Maßstab: Der Lageplan muss im Maßstab 1:100, 1:200 oder 1:500 erstellt werden, abhängig vom Umfang und der Detailgenauigkeit.
    • Grenzen des Baugrundstücks: Detaillierte Darstellung der Grundstücksgrenzen, einschließlich der Maßangaben.
    • Zufahrtsmöglichkeiten: Darstellung von Zufahrtswegen, Verkehrsflächen und Stellplätzen.
    • Entwässerung: Geplante Entwässerungsanlagen und Abwasserleitungen, falls erforderlich.
    • Abstandsflächen: Einhaltung der festgelegten Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen gemäß TBO und örtlichen Bauvorschriften.

  • 3. Darstellung der relevanten Bebauung

    • Bestand und geplante Bauten: Darstellung der bestehenden und geplanten Gebäude im Umfeld, inkl. Höhen- und Grundrissdaten.
    • Bauliche Anlagen: Kennzeichnung von bestehenden oder geplanten baulichen Anlagen wie Garagen, Nebengebäuden, Zäunen oder Mauern.
    • Nachbarschaftliche Bebauung: Eintrag der benachbarten Grundstücke und Bebauung, um Abstands- und Einsichtsfreiheitsverhältnisse darzustellen.

  • 4. Einhaltung der Vorschriften

    • Einhaltung von Bau- und Sicherheitsvorschriften: Prüfung und Darstellung der Einhaltung der relevanten Bestimmungen aus der Tiroler Bauordnung und den örtlichen Bauvorschriften (z.B. Abstandsflächen, Bebauungsrichtlinien).
    • Energie- und Umweltschutz: Integration von umweltrelevanten Aspekten wie ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Grünflächen oder energiesparende Maßnahmen.

  • 5. Zusatzinformationen

    • Bau- und Nutzungszonen: Markierung von Zonen, in denen Bauvorhaben zulässig oder eingeschränkt sind (z.B. Wohnzonen, Mischzonen, Landwirtschaftszonen).
    • Wasser- und Energieversorgung: Darstellung von Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation.
    • Verkehr und Erschließung: Darstellung der Verkehrsanbindung und der vorhandenen Erschließungswege.
    • Bauhistorische Aspekte: Falls relevant, Kennzeichnung denkmalgeschützter Gebäude oder Bereiche.

  • 6. Dokumentation und Unterschriften

    • Angabe des Erstellers: Der Lageplan muss vom verantwortlichen Ziviltechniker unterschrieben und datiert werden.
    • Genehmigungsbehörde: Eintragung der zuständigen Behörde, bei der der Bauantrag eingereicht wird.
    • Legende und Maßstab: Eine legende mit allen verwendeten Symbolen und ein klarer Maßstab sind erforderlich.

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