Leistungübersicht für Lagepläne gemäß §31 TBO
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1. Grundlagenermittlung
• Erhebung des Baugrundstücks: Vermessung des Grundstücks und der benachbarten Grundstücke.
• Topographische Bestandsaufnahme: Feststellung der geographischen Lage, Geländeverhältnisse und bestehenden baulichen Anlagen.
• Erfassung von Eintragungen im Grundbuch: Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und rechtlichen Grundlagen (z.B. Belastungen, Baulasten).
• Bestimmung der Baunutzungszone: Abgleich mit dem Flächenwidmungsplan und eventuelle Vorschriften der Bauleitplanung. -
2. Planung des Lageplans
• Anordnung des Bauwerks: Darstellung des geplanten Bauwerks (z.B. Gebäude, Zuwegungen, Stellplätze, Außenanlagen).
• Maßstab: Der Lageplan muss im Maßstab 1:100, 1:200 oder 1:500 erstellt werden, abhängig vom Umfang und der Detailgenauigkeit.
• Grenzen des Baugrundstücks: Detaillierte Darstellung der Grundstücksgrenzen, einschließlich der Maßangaben.
• Zufahrtsmöglichkeiten: Darstellung von Zufahrtswegen, Verkehrsflächen und Stellplätzen.
• Entwässerung: Geplante Entwässerungsanlagen und Abwasserleitungen, falls erforderlich.
• Abstandsflächen: Einhaltung der festgelegten Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen gemäß TBO und örtlichen Bauvorschriften. -
3. Darstellung der relevanten Bebauung
• Bestand und geplante Bauten: Darstellung der bestehenden und geplanten Gebäude im Umfeld, inkl. Höhen- und Grundrissdaten.
• Bauliche Anlagen: Kennzeichnung von bestehenden oder geplanten baulichen Anlagen wie Garagen, Nebengebäuden, Zäunen oder Mauern.
• Nachbarschaftliche Bebauung: Eintrag der benachbarten Grundstücke und Bebauung, um Abstands- und Einsichtsfreiheitsverhältnisse darzustellen. -
4. Einhaltung der Vorschriften
• Einhaltung von Bau- und Sicherheitsvorschriften: Prüfung und Darstellung der Einhaltung der relevanten Bestimmungen aus der Tiroler Bauordnung und den örtlichen Bauvorschriften (z.B. Abstandsflächen, Bebauungsrichtlinien).
• Energie- und Umweltschutz: Integration von umweltrelevanten Aspekten wie ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Grünflächen oder energiesparende Maßnahmen. -
5. Zusatzinformationen
• Bau- und Nutzungszonen: Markierung von Zonen, in denen Bauvorhaben zulässig oder eingeschränkt sind (z.B. Wohnzonen, Mischzonen, Landwirtschaftszonen).
• Wasser- und Energieversorgung: Darstellung von Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation.
• Verkehr und Erschließung: Darstellung der Verkehrsanbindung und der vorhandenen Erschließungswege.
• Bauhistorische Aspekte: Falls relevant, Kennzeichnung denkmalgeschützter Gebäude oder Bereiche. -
6. Dokumentation und Unterschriften
• Angabe des Erstellers: Der Lageplan muss vom verantwortlichen Ziviltechniker unterschrieben und datiert werden.
• Genehmigungsbehörde: Eintragung der zuständigen Behörde, bei der der Bauantrag eingereicht wird.
• Legende und Maßstab: Eine legende mit allen verwendeten Symbolen und ein klarer Maßstab sind erforderlich.